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MoPeG beschlossen

Praxisnahe Anpassung des Zivilrechts an das moderne Wirtschaftsleben

Nachdem Bundestag und Bundesrat am 24. und 25. Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen haben, tritt es am 01.01.2024 in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Zivilrechtslage praxisnah an das moderne Wirtschaftsleben anzupassen und die höchstrichterliche Rechtsprechungslinien umzusetzen.

Das Gesetz beinhaltet unter anderem:

1. Die Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters: die eGbR

2. Erhebliche Neukodifikationen im Personenhandelsgesellschaftsrecht

  • Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften
  • Erweiterung der Informationsrechte der Kommanditisten
  • Haftungsverschärfung für nicht eingetragene Kommanditisten
  • Anerkennung der Einheitsgesellschaft (Einheits-GmbH & Co. KG)

3. Die Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für Angehörige Freier Berufe

Der hohe gesetzgeberische Anspruch an dieses Gesetz lässt weitere Änderungen bis zum 01.01.2024 erwarten.

Nähere Informationen siehe MoPeG MoPeG

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