In Eigener Sache
Die ATTENDORNER TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2011 einer Qualitätskontrolle gem. § 57a Abs. 1 WPO (PEER REVIEW) unterzogen. Diese wurde durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Eine entsprechende Teilnahmebescheinigung wurde durch die Wirtschaftsprüferkammer erteilt. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Verfahren der Qualitätskontrolle ist Bedingung für die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen und anderer in § 2 Abs. 1 WPO aufgeführter Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, die wir im Rahmen der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater-Sozietät Fischer-Neu-Heimeroth-Goldan erbringen, haben wir erstmals im Herbst 2007 einem externen Audit unterzogen. Bei dieser Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 handelt es sich um eine freiwillige qualitätssichernde Maßnahme. Die Einhaltung der Qualitätsstandards unterliegt jährlichen Überprüfungen durch Auditoren des Steuerberaterverbands Westfalen-Lippe e. V. sowie in mehrjährigen Abständen der Kontrolle durch gesondert geschulte Prüfer des TÜV.